Rechtsanwalt Michael Mai
 -Strafrecht und Vertragsrecht-
  • Allgemeine Voranfragen können Sie jederzeit kostenlos an mich richten. Solche außerhalb eines bestehenden Mandatsverhältnisses erteilten schriftlichen oder mündlichen Auskünfte sind stets unverbindlich und begründen demnach auch keine berufsrechtliche Haftung!
  • Wenn Sie konkrete rechtliche Fragen haben, vereinbaren wir ein Erstberatungsgespräch.  Der Kostenrahmen für eine solche Erstberatung ist nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz auf 15,- € – 190,- € beschränkt. Den Betrag nenne ich natürlich vorab.
  • Sollten Sie sich aufgrund des Erstberatungsgesprächs zu einer Beauftragung entschließen, werden die Kosten der erfolgtem Erstberatung auf die weiteren Gebühren angerechnet.
  • Ist ein ordentliches Mandatsverhältnis begründet worden, erfolgt die Abrechnung unserer Anwaltskosten in der Regel nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, auf Wunsch und bei entsprechender Interessenlage aber auch im Rahmen einer Pauschal- oder Stundenhonorarvereinbarung.
  • Ich kann mit allen Rechtsschutzversicherungen abrechnen, sofern diese in der jeweiligen Sache Kostendeckung erteilt haben. Gern erfrage ich im Vorfeld eine entsprechende Kostenzusage für Sie.
  • Sollten Sie die nötigen Kosten für eine Rechtsberatung nicht aufbringen können, besteht zudem die Möglichkeit einer staatlich finanzierten Beratungskostenhilfe. Einen entsprechenden Berechtigungsschein erhalten Sie am dafür zuständigen Amtsgericht Ihres Wohnortes (Rechtsantragsstelle).